Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Werbepartner

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen sprads und Werbepartnern, die digitale Werbeflächen auf den Digital Signage Displays von sprads buchen.

  2. Abweichende Bedingungen des Werbepartners gelten nur, wenn sie von sprads ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

  3. Änderungen dieser AGB werden dem Werbepartner rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Werbepartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen.


§ 2 Inhaltliche Prüfung und Werbebeschränkungen

  1. Die Schaltung folgender Inhalte ist ausgeschlossen:

    a) Heilversprechen oder gesundheitsbezogene Aussagen ohne wissenschaftliche Grundlage
    b) Werbung für Tabak, Alkohol, Drogen oder ähnliche gesundheitsgefährdende Produkte
    c) Pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder ethisch bedenkliche Inhalte
    d) Politisch oder religiös radikale, hetzerische oder spaltende Botschaften

  2. sprads behält sich das Recht vor, alle Inhalte vor Veröffentlichung zu prüfen. Eine Ausstrahlung erfolgt nur nach inhaltlicher Freigabe.

  3. sprads kann Werbeinhalte aus rechtlichen, ethischen oder redaktionellen Gründen ablehnen oder nachträglich entfernen, insbesondere bei:

    a) Verstößen gegen § 2 Abs. 1
    b) Rechtswidrigen oder rechtlich zweifelhaften Inhalten
    c) Inhalten, die dem Ruf von sprads oder seinen Standortpartnern schaden könnten

  4. Im Falle einer Ablehnung wird der Werbepartner informiert und kann die Inhalte überarbeiten.


§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

  1. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch sprads zustande.

  2. Laufzeit und Preise richten sich nach dem individuell gebuchten Werbepaket.

  3. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Verlängerung bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

  3. Bei Zahlungsverzug behält sich sprads folgende Maßnahmen vor:

    a) Berechnung von Mahngebühren
    b) Pausierung der Ausstrahlung bis zum Zahlungsausgleich

  4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 5 Verantwortung für Inhalte und Freistellung

  1. Der Werbepartner trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.

  2. Er versichert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte).

  3. Der Werbepartner stellt sprads von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung resultieren.


§ 6 Stornierung und Inhaltsänderungen

  1. Stornierungen sind bis 14 Tage vor Schaltungsbeginn kostenfrei möglich.

  2. Bei Stornierungen unter 14 Tagen vor Schaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Preises als Stornogebühr fällig.

  3. Änderungen der Inhalte sind bis 7 Tage vor Schaltungsbeginn kostenfrei möglich.

  4. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen nur nach Rücksprache und gegen Bearbeitungsgebühr möglich.


§ 7 Technische Verfügbarkeit und Haftung

  1. sprads bemüht sich um eine unterbrechungsfreie Ausstrahlung, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine jederzeitige technische Verfügbarkeit.

  2. Bei technischen Störungen haftet sprads nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  3. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vereinbarten Anzeigenpreis begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz ist ausgeschlossen.


§ 8 Sonstige Regelungen

  1. Geringfügige Abweichungen in der Anzahl der tatsächlichen Ausstrahlungen (bis ±5 %) gelten als vertragsgemäß.

  2. sprads behält sich vor, Standortinformationen (Ort, Branche, Bildschirmgröße) im Rahmen von Ausstrahlungsnachweisen oder Buchungsübersichten weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.


§ 9 Datenschutz

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter www.sprads.de/datenschutz.

  2. Personenbezogene Daten des Werbepartners werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet.


§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig.

Für Standortpartner

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge mit Standortpartnern von sprads, die eine oder mehrere Hardware-Komponenten zur Information und Unterhaltung nutzen.
  2. Abweichende Bedingungen des Standortpartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sprads stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Standortpartner rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Standortpartner den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten sie als akzeptiert.
  4. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem individuellen Vertrag geht der Vertragstext vor.

§ 2 Eigentum und Nutzung der Hardware

  1. Die Hardware bleibt im Eigentum von sprads, solange der Vertrag besteht.
  2. Eine Kaufoption besteht nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
  3. Der Standortpartner ist verpflichtet, die Hardware sorgfältig zu behandeln und vor Schäden oder Diebstahl zu schützen.
  4. Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl haftet der Standortpartner ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
  5. Normale Abnutzung und technische Defekte sind hiervon ausgenommen.
  6. Im Schadenfall ist sprads unverzüglich zu informieren.

§ 3 Strom- und Internetverbindung

  1. Strom- und Internetverbindung sind Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware und müssen vom Standortpartner bereitgestellt werden.
  2. Strom- und Internetkosten trägt der Standortpartner.
  3. sprads übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen des Betriebs durch Strom- oder Internetausfälle an den Standorten.

§ 4 Wartung und Support

  1. Wartung und Support sind kostenlos und umfassen regelmäßige Updates und Instandhaltung der Hardware, Reparaturservice bei technischen Störungen oder Defekten sowie eine Support-Hotline bei Fragen oder Problemen mit der Hardware.
  2. Ausgenommen von kostenlosen Reparaturen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Vandalismus.

§ 5 Smart Plan

  1. Im Rahmen des Smart Plans wird die Hardware zu vergünstigten Konditionen bereitgestellt.
  2. Ein Teil der Sendezeit (maximal 25 Prozent) ist für allgemeine Infobeiträge und ausgewählte, neutrale Werbeinhalte reserviert.
  3. Der Standortpartner kann maximal zwei Werbeanzeigen auf der Hardware ausschließen (Blacklist).
  4. Änderungen im Smart Plan, insbesondere Anpassungen der Werbedauer oder der Anzahl der Anzeigen, können von sprads jederzeit vorgenommen werden.
  5. sprads informiert den Standortpartner mindestens 14 Tage im Voraus über Änderungen.
  6. Der Standortpartner hat das Recht zur Sonderkündigung, wenn Änderungen wesentliche Nachteile mit sich bringen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit entspricht der im Standortpartnervertrag vereinbarten Mindestlaufzeit (36 oder 60 Monate) und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  2. Ein Tarifwechsel ist gemäß Vertrag monatlich möglich.
  3. Bei vorzeitiger Kündigung oder Vertragsbruch behält sich sprads das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Verantwortung für Inhalte und Haftung

  1. sprads übernimmt die Verwaltung der Inhalte und sorgt für rechtlich konforme Werbeanzeigen.
  2. Der Standortpartner haftet nur für von ihm selbst bereitgestellte Inhalte.
  3. sprads behält sich das Recht vor, Werbeanzeigen oder eigene Inhalte ohne Vorankündigung zu ändern oder zu entfernen, wenn rechtliche Bedenken bestehen.
  4. Verstöße gegen diese Vorgaben berechtigen sprads zur außerordentlichen Kündigung.

§ 8 Nutzungsrechte und Inhalte

  1. sprads behält sich das Recht vor, Inhalte ohne Vorankündigung zu ändern oder zu entfernen, wenn sie gegen Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen.
  2. Eigene Inhalte des Standortpartners müssen den Richtlinien von sprads entsprechen und dürfen keine rechtlichen oder ethischen Bedenken hervorrufen.
  3. Bei Verstoß gegen die Richtlinien behält sich sprads das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 9 Haftung bei technischen Störungen

  1. sprads haftet nicht für indirekte Schäden oder Umsatzeinbußen durch technische Störungen oder Ausfälle der Hardware.
  2. sprads ist bemüht, Störungen schnellstmöglich zu beheben, übernimmt jedoch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Nutzung.
  3. Für Schäden haftet sprads nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Anpassung und Aktualisierung der AGBs

  1. sprads behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu aktualisieren oder zu ändern.
  2. Änderungen der AGBs werden dem Standortpartner rechtzeitig und in geeigneter Form, zum Beispiel per E-Mail oder auf der Website, mitgeteilt.
  3. Widerspricht der Standortpartner den geänderten AGBs nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten AGBs als akzeptiert.
  4. Widerspricht der Standortpartner, hat sprads das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig.

§ 12 Datenschutz und DSGVO

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von sprads, einsehbar unter sprads.de/datenschutz.

§ 13 Referenznutzung

  1. sprads ist berechtigt, den Namen der Einrichtung (ohne Logo) als Referenz auf der Website oder in Präsentationen zu nennen.
  2. Die Nutzung des Logos erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe des Standortpartners.

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Downloads

Werbepartnervertrag

Standortpartnervertrag